Für viele Bürger ist das Autofahren unerlässlich. Wenn Carsharing und öffentliche Verkehrsmittel keine Alternative darstellen, so wird ein eigenes Auto benötigt. Wer dabei auf die Umwelt achten möchte, der wird sich für einen PKW mit geringem Spritverbrauch entscheiden. Aber wie hoch ist der tatsächliche Verbrauch? Und was kann unternommen werden, wenn der tatsächliche Verbrauch von der Beschreibung abweicht?
Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises
Nach welchen Kriterien entscheiden sich Autofahrer für ihren fahrbaren Untersatz? Zunächst einmal werden die Anzeigen, Broschüren, Prospekte oder sonstige Werbung studiert. Anschließend findet eine Beratung vor Ort statt, welche meistens in einer Probefahrt endet. Im Anschluss kann sich der Kunde für oder gegen das Auto entscheiden.
Der Spritverbrauch ist Bestandteil der Werbung für den PKW. Sollte der tatsächliche Verbrauch von dem im Prospekt abweichen, so liegt ein Sachmangel vor. Dieser kann als Begründung für den Rücktritt vom Kaufvertrag oder alternativ zur Kaufpreisminderung dienen.
Wie kann ein erhöhter Verbrauch festgestellt werden?
Ein erfahrener Autofahrer wird sehr schnell feststellen können, ob der Verbrauch der Beschreibung entspricht. Dies ist jedoch nur mäßig hilfreich. Denn wenn sich der Besitzer an den Verkauf oder den Hersteller wendet, wird die Begründung zurückgewiesen. Häufig wird als Ursache das Fahrverhalten genannt. Aber die Schuld immer auf den Fahrer abzuwälzen kann nicht die Lösung sein.
Um den Verbrauch zu belegen, sollte ein Gutachten vom TÜV oder der DEKRA angefertigt werden. Vorher ist jedoch der erhöhte Verbrauch beim Verkäufer zu bemängeln. Vielleicht lässt sich eine gütliche Einigung finden. Das Gutachten ist, sollte das Ergebnis das Gefühl des Fahrers untermauern, als gerichtlicher Beweis zulässig. Der Verbrauch muss dafür um 10 Prozent oder mehr von den Herstellerangaben abweichen. Der Rechtsweg ist jedoch ein teures Unterfangen, welches sich der Käufer genau überlegen sollte. Wer sich ungerecht behandelt fühlt und eine Rechtsschutzversicherung hat, der kann den Versuch wagen.
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