Die elektronisch betriebenen PKWs sollen von der Bundesregierung gefördert werden. Zur Diskussion steht neuerdings auch, dass die E-Autos die Busspuren mitbenutzen dürfen. Es gibt jedoch ein Problem, welches zuvor ausdiskutiert werden muss. Denn die Hoheit über das Fahrrecht auf den Busspuren untersteht nicht der Bundesregierung, sondern den Kommunen direkt.

Kommunen reagieren skeptisch gegenüber Plänen

Die Benutzung der Busspuren würde den E-Autos in großen Städten einen Vorteil in Sachen Mobilität verschaffen. Gleichzeitig würden die anderen Teilnehmer auf diesen Bahnen behindert werden. Stuttgart, Berlin und Hamburg haben sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben gezeigt und versuchen dies auch zu begründen. In Berlin gab es bereits Konflikte zwischen den Radfahrern und Taxis, welche ebenfalls auf den Busspuren fahren dürfen. Daher möchte die Stadt keiner weiteren Gruppe von Fahrzeugen dieses Privileg zugestehen. Ein weiterer Knackpunkt wären die Hybridfahrzeuge, welche für die Innenstadt gar nicht zugelassen sind. Diesen würde so ein Weg gebahnt. Stuttgart greift die Anregungen auf und spricht für eine Teillösung der Mobilitätsprobleme durch die Nutzung von E-Autos. Auf den Busspuren würden diese jedoch zu „selbstgemachten Problemen“ führen.

Sind Privilegien für E-Autos die Lösung?

Eine Entlastung der Umwelt durch die Verwendung von E-Autos wäre vorteilhaft. Aber die Frage lautet doch, warum Nutzer kaum E-Autos fahren. Die Antwort liegt jedoch nicht auf den Busspuren. Vielmehr sind der Unterhalt und die Anschaffung mit zu großen Kosten verbunden. Im vergleich zu einem typischen Kleinwagen muss wesentlich mehr gezahlt werden. Norwegen geht mit gutem Beispiel voran. Dort werden Kaufprämien vergeben und die Steuer für E-Autos wird mit Vergünstigungen unter das Niveau eines typischen Kleinwagens gedrückt. Diese Maßnahmen haben für einen Anteil von 5,5 Prozent an neu zugelassenen E-Fahrzeugen gesorgt. Zum Vergleich mit der Bundesrepublik, ist dieser Wert mehr als doppelt so hoch. Hier wurden lediglich 2,0 Prozent an E-Autos neu für den Straßenverkehr zugelassen.