Am 15.4. hat der EU-Ministerrat der umstrittenen Urheberrechtsreform mit dem Artikel 13 zugestimmt. Es gab 19 Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen. Deutschland hat eine rechtlich nicht bindende Ergänzung abgegeben, wonach Upload-Filter vermieden werden sollen. Binnen zwei Jahren muss die neue Richtlinie nun von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Kritik an Artikel 13
In der letzten Zeit war die Kritik an Artikel 13 (jetzt wohl 17) der Urheberrechtsreform laut geworden. Auch wir beschäftigten uns damit. Dieser betrifft alle Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte zu kommerziellen Zwecken anbieten. Diese müssen zukünftig größtmögliche Anstrengungen unternehmen, um Lizenzvereinbarungen für die urheberrechtlich geschützten Werke zu schließen, die auf diesen Plattformen hochgeladen werden. Gibt es keine Möglichkeit, so eine Lizenzvereinbarung abzuschließen müssen die Plattformen beste Anstrengungen (so der Wortlaut) unternehmen, um den Upload solcher Inhalte zu verhindern. Dies wird nur durch Uploadfilter möglich sein.
Dafür müssten kleinere Unternehmen auf Filtersysteme, die zum Beispiel Google entwickeln würde zurückgreifen. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Plattformen werden aufgrund von Regressbedenenken mehr filtern als erforderlich und die Beurteilung von zum Beispiel Satire, Parodie oder Zitat ist im Rahmen eines Filters schwierig. Kurz gesagt, die Meinungsfreiheit im Internet wäre gefährdet.
Wie geht es weiter?
Die Parteien betonen nun immer wieder, dass sie Uploadfilter vermeiden wollen. Dem Text der Reform nach ist dies aber kaum möglich. Der Vorschlag besteht darin, dass der Grundsatz bezahlen statt blockieren gelten soll. Grundsätzlich soll es zunächst möglich sein, alles hochzuladen. Nach Ablauf einer zeitlichen Grenze soll der Urheber eines nicht lizenzierten Inhalts informiert werden. Dieser kann dann die Löschung verlangen, eine Lizenz an bieten oder auf weiteres verzichten. Für Werke wie zum Beispiel Parodien soll es eine Pauschallizenz geben.
Ob dieser Vorschlag aber überhaupt so umgesetzt werden kann ist fraglich. So ist zum Beispiel strittig, ob die Idee inhaltlich mit der Reform vereinbar ist. Außerdem würde es wieder verschiedene Ausprägungen in den einzelnen Ländern der EU geben- genau dies soll die Reform ja vereinen. Auch die Pauschallizenz birgt Probleme genauso wie die dann speziell für Deutschland erforderliche Filterung. Genaueres findet ihr dazu in dem Artikel des Rechtsanwaltes Christian Solmecke, der sich seht stark für dieses Thema einsetzt.
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