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Kurzfristig gab es eine Einigung zwischen VW und dem vzbw. Jedem eingeschriebenen Beteiligten, der sein Auto nicht nach Bekanntgabe des Betrugs gekauft hat, wird eine Entschädigung angeboten Hier findet man eine Tabelle mit einer ersten Übersicht der voraussichtlichen Entschädigungsleistungen. Das Angebot erfolgt im März schriftlich von VW und jeder kann sich dann ca. einen Monat lang entscheiden, ob er es annimmt. Erst wenn 70% der Beteiligten es annehmen kommt es zustande. Bei zuviel Ablehnung endet der Vergleich und die Klage, jeder kann dann aber noch einzeln klagen.
Zusätzlich zum Vergleich bietet VW an, eine anwaltliche Erstberatung zu bezahlen. Dies aber wohl nur, wenn man im Anschluss den Vergleich annimmt oder nicht klagt – das finde ich etwas merkwürdig. Ich werde das Angebot erst einmal abwarten und dann in Ruhe entscheiden. Etwas anderes kann man im Moment wohl auch nicht raten.
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Der Hintergrund
seit einigen Monaten läuft eine Musterfestsellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW. Ziel ist es, für die betroffenen Verbraucher eine Entschädigungsmöglichkeit zu erstreiten. Man konnte sich letztes Jahr dem Prozess anschließen, wenn man die Voraussetzungen erfüllte. Das habe ich getan und darüber hier berichtet.
Was bisher geschah
So ein Prozess dauert. Das wurde auch von Anfang an klar gesagt. Die Alternative war allerdings immer, selber zu klagen. Dies ist mit Kosten aber natürlich auch mit Risiken und starken Nerven verbunden. Allerdings muss man auch nach Abschluss der Musterfeststellungsklage selber klagen, um eine Entschädigung zu erhalten. Das ist aber deutlich leichter, da es eine Vorlage gibt.
Der aktuelle Stand
Im Prozess selber gibt es keinen nennenswerten Fortschritt. Im Gegenteil, die Vergleichsverhandlungen der vzbv sind am 14. Februar gescheitert. „Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Zumal VW in seinem letzten Angebot die Übernahme von Abwicklungskosten in Höhe von 50 Millionen Euro in Aussicht gestellt hatte. Klaus Müller sagte außerdem deutlich: „Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet.“
Nun fordert der vzbv VW auf, den angekündigten Direktvergleich mit den Verbrauchern zügig vorzulegen und nicht hinter den letzten Verhandlungsstand zurückzufallen. Er widerspricht der Darstellung von VW, es habe einen bereits ausgehandelten Vergleich gegeben. Der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage fortsetzen.
Das gemeinsame Ziel der Vergleichsverhandlungen war eine Lösung im Sinne der Kunden. Auch die Richter haben darauf hingewiesen, indem sie solche Verhandlungen deutlich nahegelegt haben.
Der angebotene Vergleich
VW hat den Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben, überraschend einen Vergleich angeboten. Hier hat aber der vzbv keine Kontrollmöglichkeit. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen, dass der Konzern, der sie bereits einmal betrogen hat, jetzt plötzlich korrekt handelt. Das Angebot nicht wird voraussichtlich Ende März vorliegen. Wichtig ist dann, wann und in welchem Umfang der Verbraucher auf Rechte verzichten muss.
Generalverzichtserklärungen sind grundsätzlich problematisch. Außerdem sollte der Verzicht erst bei Auszahlung des Geldes wirksam werden. Auch dürfen keine Folgekosten oder Probleme entstehen und eine ausreichende Bedenkzeit angeboten werden.
Meine momentane Entscheidung
Tja, was macht man nun als Betroffener? Ich habe mich erstmal in die Mailingsliste eingetragen. Ende März soll ein Angebot von VW kommen. Wenn dies vorliegt werde ich weitersehen denn im Moment kann man nur spekulieren.
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