Ein Thema beschäftigt uns bei der MiFaZ immer wieder – die Sicherheit beim Mitfahren. Dieses Thema wird von Nutzern von außen an uns herangetragen, die sich Gedanken machen, wie man gerade bei einzelnen Fahrten zuverlässige und vertrauenswürdige Mitfahrer findet. Aber auch wir machen uns zu diesem Thema fortwährend Gedanken und sind immer offen für neue Entwicklungen auf diesem Gebiet. So wie aktuell beim Einscannen des Personalausweises.

 

Die gesetzliche Regelung

Stilisierter Ausweis

So hat mich des Öfteren die Frage erreicht, ob man nicht bei der Anmeldung eine Kopie des Personalausweises hinterlegen muss, um die Identität zu beweisen. Bis vor einer Weile musste ich diese Frage generell verneinen, da man den Ausweis nicht einscannen durfte. Die Option, einen Ausweis zu hinterlegen gab es für uns schlicht nicht. Dies hat sich in der Zwischenzeit aber geändert. Mittlerweile darf man den Ausweis einscannen und elektronisch übermitteln. Dies darf aber nur der Ausweisinhaber. An Dritte weitergegeben werden dürfen diese Kopien nicht. Dies regelt das PAuswG:

 

 

 

 

§ 20 Absatz 2 PAuswG als neue Grundlage

Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

 

 

Was sollte man bei der Weitergabe beachten?

Dabei muss man immer darauf achten, dass die Kopie eindeutig und dauerhaft als solche zu erkennen ist und man  Elemente des Ausweises unkenntlich macht, die nicht gebraucht werden. Darauf muss man auch ausdrücklich hingewiesen werden. Ein Ausweis ist grundsätzlich ein sensibles Dokument, mit dem man vorsichtig Fraud Alertumgehen sollte, da eine missbräuchliche Verwendung schwere Folgen haben kann. In die Verarbeitung seiner so gewonnenen Daten muss man ausdrücklich einwilligen. Alte Scans des Ausweises werden durch die Änderung übrigens nicht legalisiert.

 

Man sollte immer fragen, welche Informationen überhaupt benötigt werden. Meist reichen Name, Adresse und eventuell Geburtsdatum aus. Dafür benötigt man keine Ausweiskopie. Wird darauf bestanden sind die relevanten Informationen normalerweise Bild und Name, das Gültigkeitsdatum des Ausweises und die ausstellende Behörde. Alles andere kann geschwärzt werden. Niemals weitergeben sollte man die Zugangsnummer, Seriennummer (auch das Stück darunter, da steht sie noch einmal, kann jedoch nur im bestimmten Winkel gelesen werden) und maschinenlesbare Zone – denn auch hier verbergen sich die Seriennummer und die Prüfnummer. Der Sicherheitsfaden auf der Rückseite sollte auch nicht übersehen werden, denn hier befindet sich noch einmal ein Teil der maschinenlesbaren Zone.

 

Die Elemente des Ausweises

Das Fazit

Ich kenne die Rolle des mahnenden Zeigefingers. In jedem Unternehmen muss es jemanden geben, der sich mit den gesetzliche Entwicklungen beschäftigt und Problem und Vorsichtsmaßnahmen immer wieder anspricht. Teilweise eine undankbare Aufgabe, da man auch  ab und an Ideen bremsen muss. Aber auch wenn es viel zu beachten gibt und mühsam erscheint, es lohnt sich, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und mit Vorsicht zu begegnen. Denn wer möchte, dass seine Identität von anderen verwendet wird?

 

Und für die MiFaZ?

Wir möchten unsere Nutzer schützen. Sowohl vor unseriösen Mitfahrern als auch der Weitergabe sensibler Daten. Deshalb haben wir uns auch weiterhin entschieden, keine Ausweisdaten einzusehen. Wie man seine Sicherheit erhöhen kann haben wir in einem Blogartikel erläutert. Darüber hinaus kann und sollte unsere Bewertungsmöglichkeit genutzt werden, um seine Erfahrungen mit anderen Nutzern zu teilen. Auch dies schafft Vertrauen.

 

Informationen des Bundesministeriums