Das Carsharing ist bei jungen Autofahrern und insbesondere in der Stadt sehr beliebt. Es sollte selbstverständlich sein, dass auch diese Autos nicht gegen Schäden und Verunreinigungen immun sind. Wichtig ist hier jedoch, dass derlei Wertminderungen gemeldet werden. Aber auch nachfolgende Fahrer müssen vor der Nutzung eines Carsharing-Fahrzeugs genau überprüfen, ob es etwas zu beanstanden gibt.

Sich selbst gegen Schäden absichern

Wird ein Kratzer oder eine Delle am Fahrzeug entdeckt, sollte zunächst eingesehen werden, ob diese schon gemeldet sind. In diesem Fall kann der Carsharing-PKW ohne Bedenken genutzt werden. Diese Kontrollen haben die meisten Fahrer schon häufig durchgeführt. Es gibt jedoch etwas, wonach nur die wenigsten Ausschau halten. Flecken und Verunreinigungen innerhalb des Autos werden ebenfalls als Beschädigungen angesehen. Denn diese verursachen dem Carsharing-Unternehmen kosten.

Angenommen der vorherige Fahrer hat Kaffeeflecken auf den Sitzen hinterlassen. Damit nicht der aktuelle Fahrer die Kosten tragen muss, sollten solche Mängel umgehend bei der Buchungszentrale beanstandet werden. Hier braucht sich auch niemand Sorgen zu machen, dass er selber zahlen muss, wenn rechtzeitig gemeldet wird. Die Zentralen sind 24 Stunden täglich besetzt, zumindest was die großen Anbieter betrifft.

Begutachtung des Carsharing-PKWs nach dem Faktor Kosten durchführen

Sind Krümel im Auto ebenfalls zu melden? Nein, denn die PKWs, welche für das Carsharing verwendet werden, müssen sowieso regelmäßig gereinigt werden. Es fallen daher keine gesonderten Kosten an. Aber eben dies ist der Faktor, nach dem Kunden das Auto untersuchen sollten.

Bei einem Kratzer oder einer Delle weiß jeder, dass eine Meldung gemacht werden muss. Aber auch Flecken, Risse oder Beschädigungen des Innenraums, welche oftmals als unkritisch angesehen werden, sind zu melden wenn für die Beseitigung dieser Schäden oder Verunreinigungen Kosten anfallen.

Wichtig ist natürlich auch, dass die Meldung über Beschädigungen oder Verunreinigungen vor der eigenen Fahrt durchgeführt wird. Ansonsten könnte dies bei der Meldung einen negativen „Beigeschmack“ haben.