Vor einigen Jahren wurde ein Konzept verabschiedet, welches die Luftqualität in den Ballungsräumen der Innenstädte verbessern sollte. Die Umweltzonen wurden eingeführt. Autos bekamen, je nach Umweltfreundlichkeit eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Diverse Zonen sind nur für bestimmte Plaketten freigegeben. Aber gibt es auch Ausnahmen von der Regel Umweltzone?
Oldtimer dürfen in der Umweltzone fahren!
Die Umwelt in den Innenstädten schonen ist ein guter Ansatz. Oldtimer dürfen jedoch frei in den Zonen fahren, sofern sie über ein H-Kennzeichen oder ein rotes Nummernschild verfügen. Eine paradoxe Regel. Denn gerade die Oldtimer verfügen nicht über die notwendige Ausstattung, um als umweltfreundlich zu gelten.
Die Umweltzone darf mit einer Sondergenehmigung befahren werden!
Nicht jede Ausnahme von der Regel muss nachteilig ausgelegt werden. Hier erhalten außergewöhnlich behinderte Personen Zugang zur Umweltzone. Dies gilt auch dann, wenn diese Personengruppe gefahren wird. Ausnahmen wie diese sind exakt im Immissionsschutzgesetz geregelt worden.
Unaufschiebbare Fahrten dürfen ohne Umweltplakette durchgeführt werden!
Dies gilt natürlich nicht für jeden Fahrer, der seine eigene Reise als unaufschiebbar deklariert. Vielmehr sind hier die Ordnungshüter und Krankentransporte gemeint. Auch die Bundeswehr verfügt über eine entsprechende Genehmigung, sofern der Einsatz ausgeführt werden muss und nicht verschoben werden kann.
Fahrzeuge mit zwei oder drei Rädern dürfen die Umweltzone betreten!
Die Plakettenpflicht betrifft nur die PKWs. Motorräder und auch Quads können beliebig in den Umweltzonen fahren. Neben diesem Messen mit zweierlei Maß, muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Umweltzonen auf Falschfahrer nur sehr selten oder selektiv überprüft werden.
Ausnahmen für wirtschaftliche und soziale Härtefälle!
Ist es finanziell oder technisch nicht möglich das Auto auf den entsprechenden Stand aufrüsten zu lassen, ein Befahren der Umweltzone aber unumgänglich, so kann eine Ausnahme bewilligt werden. Diese gilt jedoch nur für die entsprechende Zone in der Kommune und nicht in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
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