In diesem Jahr treten einige Neuerungen und Änderungen rund um das Autofahren in Kraft. Welche Gesetze und Vorschriften geändert sind, fassen wir im Folgenden zusammen:
Umtausch des Führerscheins
Der verpflichtende Führerscheinumtausch beginnt dieses Jahr. Zuerst sind die Jahrgängen 1953 bis 1958 verpflichtet. ihren alten Führerschein in das von der EU geforderte neue, fälschungssichere Scheckkartenformat umzutauschen. Die Frist hierzu lief am 19.1.2022 ab. Allerdings wurde beschlossen, das aufgrund der coronabedingten Engpässe der Umtausch länger möglich sein soll. Wer es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schafft, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, soll bis zum 19. Juli Zeit bekommen. Bis dahin sollen keine Bußgelder verhängt werden.
Neuer Inhalt des Verbandskasten
Gemäß der neuen DIN-Norm für Verbandkästen müssen künftig zwei Masken in jedem Verbandkasten im Auto sein. Ab wann genau dies gilt, steht noch nicht fest. Es wird aber unabhängig der momentanen Maßnahmen gelten.
Verpflichtende Assistenzsysteme
Es gibt viele verschiedene Assistenzsysteme in Fahrzeugen, von denen einige EU-weit dieses Jahr verpflichtend werden. In der Folge werden Neuwagen sicherlich teurer werden. Ab Anfang Juli 2022 tritt diese Regelung für die Typzulassung neuer Fahrzeuge durch die Hersteller in Kraft. Beispielsweise gilt dies für die folgenden System:
– Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Überwacht die Geschwindigkeit und gibt Rückmeldung, wenn der Fahrer zu schnell ist.
– Rückfahrassistent
Erkennt Personen und Gegenstände hinter dem Fahrzeug und warnt den Fahrer.
– Notbremsassistent
Erkennt Gefahrensituationen und kann selbst Bremsung einleiten.
– Notfall-Spurhalteassistent
Erkennt, wenn der Fahrer die Spur verlässt und warnt. Das System kann bei Bedarf eingreifen.
– Abbiegeassistent/Totwinkelassistent/Kollisionswarnsystem für Busse und Lkw
Die Systeme erkennen Fußgänger und Radfahrer, die sich in unmittelbarer Nähe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden, geben eine Warnung ab und können einen Zusammenstoß verhindern.
– Müdigkeitsassistent
Warnt bei nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers.
Arbeit am digitalen Führerschein
Im Zuge der Digitalisierung wurde im letzten Jahr auch am digitalen Führerschein gearbeitet. Nach einigen technischen Pannen wurde das Projekt im September gestoppt. Der Grund war die notwendige ID-Wallet-App. Wie es damit weitergeht bleibt abzuwarten zumal die Digitalisierung auch in anderen Bereichen weiter vorangetrieben wird.
CO2-Bepreisung
Am 1. Januar trat die zweite Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Dies haben wir alle an den Spritpreisen gemerkt. Bis 2025 soll dieser jährlich angehoben werden. Warum die Spritpreise generell auf so einem hohen Niveau sind obwohl der Ölpreis dies nicht zeigt können wir nicht erklären.
Energiesteuer-Ermäßigung für Autogas
Nach einer Verringerung der Steuervergünstigung für Fahrzeuge mit Autogas läuft diese Ende dieses Jahres aus und endet komplett. LPG als Kraftstoff bringt somit im nächsten Jahr keinen Steuervorteil mehr.
Verbraucherrecht beim Autokauf
Auch im Verbraucherrecht ändert sich in diesem Jahr etwas und es wirkt sich auch auf den Kauf von Fahrzeugen aus.
– Verlängerung der Beweislastumkehr
Ein Mangel beim Kauf eines Autos ist lästig. Seit dem 1.1.2022 sind Autokäufer vom Händler besser geschützt als bisher. Denn die Rechtslage wurde zugunsten des Käufers verbessert. Zwölf Monate lang wird davon ausgegangen, dass das Auto bereits bei der Auslieferung mangelhaft war. Bisher galt dies nur für sechs Monate. Nach Ablauf der Frist muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war. Das ist in der Praxis in der Regel äußerst schwierig.
– Updates für digitale Inhalte
Werden ab dem 1.1.2022 digitale Produkte oder Inhalte gekauft, so muss der Verkäufer künftig für einen bestimmten Zeitraum kostenlose Updates bereitstellen. Dies gilt zum Beispiel für Navigationsgeräte.
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