In der kalten und dunklen Jahreszeit ist die richtige Beleuchtung an Fahrzeugen entscheiden für die Sicherheit beim Fahren. Nicht nur man selbst muss den Verkehr und seine Umgebung gut sehen, auch man selbst muss rechtzeitig wahrgenommen werden können.
Welche Vorschriften gibt es und was muss man beachten?
Die gesetzlichen Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung
Die Beleuchtung von Fahrzeugen ist in verschiedenen Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) festgelegt, die in Deutschland und der EU gelten. Die wichtigste davon ist die ECE R48, die die Anbringung, die Funktion und die Prüfung der Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen beschreibt. Daneben gibt es noch weitere Regelungen, die sich auf bestimmte Arten von Beleuchtung beziehen, wie zum Beispiel die ECE R87 für Tagfahrleuchten, die ECE R112 für Scheinwerfer oder die ECE R23 für Rückfahrleuchten.
Die Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen müssen nicht nur funktionstüchtig und sauber sein, sondern auch richtig eingestellt und verwendet werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass die Beleuchtung bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, eingeschaltet werden muss. Das bedeutet, dass man nicht nur nachts, sondern auch bei Regen, Schnee, Nebel oder in einem Tunnel das Licht anmachen muss. Dabei muss man darauf achten, dass man den Gegenverkehr oder vorausfahrende Fahrzeuge nicht blendet, indem man rechtzeitig abblendet oder das Fernlicht ausschaltet. Außerdem darf man die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel benutzen, und die Nebelschlussleuchte nur, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung kann nicht nur zu einer Gefährdung oder einem Unfall führen, sondern auch zu einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, wie schwerwiegend der Verstoß ist und ob eine Gefährdung oder ein Unfall verursacht wurde. Die Bußgeldtabelle für ordnungswidrige Beleuchtung von fahrenden und stehenden Fahrzeugen finden Sie hier
Die Arten der Beleuchtung am Fahrzeug
Die Beleuchtung am Fahrzeug besteht aus verschiedenen Arten von Leuchten, die jeweils eine bestimmte Funktion haben. Die wichtigsten sind:
- Abblendlicht: Das Abblendlicht ist das normale Fahrlicht, das die Fahrbahn vor dem Fahrzeug ausleuchtet, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Es muss bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht eingeschaltet werden. Die Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts sollte 50 bis 100 Meter vor dem Fahrzeug auf den Boden treffen.
- Fernlicht: Das Fernlicht ist das zusätzliche Fahrlicht, das die Fahrbahn weiter und heller ausleuchtet, aber den Gegenverkehr blendet. Es darf nur auf nicht oder nicht ausreichend beleuchteten Straßen und Streckenabschnitten benutzt werden, wenn man niemanden behindert. Es muss sofort abgeschaltet werden, wenn man einen entgegenkommenden oder vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer erkennt.
- Tagfahrlicht: Das Tagfahrlicht ist eine spezielle Beleuchtung, die nur am Tag eingeschaltet wird, um das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Seit 2011 müssen alle Neuwagen in Deutschland und der EU mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Das Tagfahrlicht schaltet sich automatisch ein, wenn der Motor gestartet wird, und schaltet sich aus, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Es darf nicht mit dem Standlicht verwechselt werden, das nur zur Kennzeichnung eines stehenden Fahrzeugs dient.
- Nebelscheinwerfer: Die Nebelscheinwerfer sind zusätzliche Scheinwerfer, die die Fahrbahn bei Nebel besser ausleuchten. Sie haben ein breites und flaches Lichtbild, das die Fahrbahnmarkierungen und den Straßenrand betont. Sie dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel eingeschaltet werden, und nur zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht. Sie müssen ausgeschaltet werden, wenn die Sicht wieder besser wird.
- Nebelschlussleuchte: Die Nebelschlussleuchte ist eine zusätzliche Rückleuchte, die das Fahrzeug bei Nebel für den nachfolgenden Verkehr besser sichtbar macht. Sie hat ein sehr helles und rotes Licht, das bis zu 300 Meter weit leuchtet. Sie darf nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden, und nur zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht. Sie muss ausgeschaltet werden, wenn die Sicht wieder besser wird oder wenn man langsamer als 50 km/h fährt.
- Positionslicht: Das Positionslicht ist eine Beleuchtung, die die Umrisse des Fahrzeugs von vorne und von hinten anzeigt. Es besteht aus den vorderen und hinteren Begrenzungsleuchten, den seitlichen Umrissleuchten und den Kennzeichenleuchten. Es muss zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht eingeschaltet werden. Es darf nicht allein eingeschaltet werden, außer bei einem stehenden Fahrzeug auf einer ausreichend beleuchteten Straße.
- Rückfahrleuchte: Die Rückfahrleuchte ist eine Beleuchtung, die das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren für den nachfolgenden Verkehr und für Fußgänger sichtbar macht. Sie hat ein weißes Licht, das sich automatisch einschaltet, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird. Sie darf nur beim Rückwärtsfahren eingeschaltet werden.
- Arbeitsleuchte: Die Arbeitsleuchte ist eine Beleuchtung, die den Arbeitsbereich um das Fahrzeug ausleuchtet, zum Beispiel bei einem Pannen- oder Bergedienst. Sie hat ein weißes oder gelbes Licht, das sich unabhängig von der Fahrzeugbeleuchtung einschalten lässt. Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn das Fahrzeug steht und keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden.
Die richtige Beleuchtung für verschiedene Wetterbedingungen
Die Beleuchtung am Fahrzeug muss nicht nur den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch den jeweiligen Wetterbedingungen angepasst werden. Im Herbst und Winter kann das Wetter sehr wechselhaft und die Sicht sehr unterschiedlich sein. Deshalb sollte man immer aufmerksam sein und die Beleuchtung entsprechend einstellen. Hier sind einige Tipps für die richtige Beleuchtung bei verschiedenen Wetterbedingungen:
- Bei Regen: Regen kann die Sicht stark beeinträchtigen, vor allem bei starkem Regen oder bei Regen in Kombination mit Dunkelheit. Deshalb sollte man immer das Abblendlicht einschalten, um die Fahrbahn besser zu sehen und von anderen gesehen zu werden. Wenn die Sicht sehr schlecht ist, kann man auch die Nebelscheinwerfer einschalten, um die Fahrbahnmarkierungen und den Straßenrand besser zu erkennen. Die Nebelschlussleuchte sollte man jedoch nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, da sie sonst den nachfolgenden Verkehr blenden kann. Außerdem sollte man darauf achten, dass die Scheibenwischer funktionieren und dass genügend Wischwasser vorhanden ist.
- Bei Schnee: Schnee kann die Sicht ebenfalls stark beeinträchtigen, vor allem bei Schneefall oder bei Schnee auf der Fahrbahn. Deshalb sollte man auch hier immer das Abblendlicht einschalten, um die Fahrbahn besser zu sehen und von anderen gesehen zu werden. Wenn die Sicht sehr schlecht ist, kann man auch die Nebelscheinwerfer einschalten, um die Fahrbahnmarkierungen und den Straßenrand besser zu erkennen. Die Nebelschlussleuchte sollte man jedoch nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, da sie sonst den nachfolgenden Verkehr blenden kann
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