Der aktuelle Bußgeldkatalog wird ab Mai vom Fahrereignisregister (FAER) abgelöst. Damit gehen Änderungen am Punktekonto in Flensburg einher. Die Skala verringert sich auf maximal 8 Punkte. Dafür kann für ein Vergehen im Straßenverkehr nur ein Maximum von 3 Punkten vergeben werden. Wird die Sicherheit durch ein Vergehen nicht gefährdet, so werden dafür auch keine Punkte vergeben.
Das neue Punktesystem in der Übersicht!
In der nachfolgenden Tabelle wird das bisherige Punkteregister mit dem neuen abgeglichen. Bei der Umstellung ergeben je zwei oder drei alte Punkte, einen neuen Punkt.
Punkte vor dem 01. Mai 2014 | Punkte nach dem 01. Mai 2014 |
0 | 0 |
1 – 3 | 1 |
4 – 5 | 2 |
6 – 7 | 3 |
8 – 10 | 4 |
11 – 13 | 5 |
14 – 15 | 6 |
16 – 17 | 7 |
18 und darüber hinaus | 8 |
Dabei bedeuten 1 – 3 Punkte eine Vormerkung, ohne weitere Maßnahmen von Seiten der Verkehrsbehörde. 4 oder 5 Punkte sind mit einer Ermahnung gleichzusetzen. Wer jedoch ein Fahreignungsseminar besucht, kann seinen Punktestand um eins reduzieren. Bei 6 oder 7 Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, wobei der Besuch eines Fahreignungsseminars nahegelegt wird. Auf dieser Stufe führt es jedoch nicht zur Reduzierung der Punktzahl. Mit 8 Punkten oder darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis entzogen. Erst nach 6 Monaten und MPU kann dieser wiedererlangt werden.
Wie lange halten sich die Punkte im FAER?
Die schlimmste Verfehlung wird mit drei Punkten bestraft. Diese Eintragungen verlieren nach 10 Jahren ihre Wirksamkeit. Nach 5 Jahren werden Eintragungen mit zwei Punkten gelöscht. Für Verkehrssünden, die mit einem Punkt bedacht werden, wird der Löschungsauftrag bereits nach 2,5 Jahren durchgeführt.
Weitere Informationen über das neue Fahreignungsregister können unter der Verlinkung abgerufen werden. Dort werden Beispiele genannt, welche zur Eintragung von Punkten führen. So ist eine Missachtung der Winterreifenpflicht wegen der Verkehrsgefährdung bereits mit einem Punkt zu bestrafen.
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