Natürlich ist es für ein Unternehmen wie die Bahn unmöglich die höhere Gewalt zu verhindern. Damit sind extreme Wettersituationen gemeint, die das Fahren mit dem Zug verhindern. Starker Regen, Sturm oder ähnliche Phänomene können dafür sorgen, dass die Fahrten der Bahn, zumindest regional eingestellt werden. Bislang muss die Bahn den Kunden ihr erworbenes Ticket ersetzen. Wird dies zukünftig nicht mehr so sein?

Ist die Bahn hier wirklich benachteiligt?

Wie kommt die Bahn darauf, den Kunden ihr Geld nicht mehr ersetzen zu müssen? Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil gibt, welches den Kunden die Rückerstattung zusichert. Die Bahn selber sagt jetzt jedoch, dass hier eine Benachteiligung ihrerseits vorliegt. Rüdiger Grube, seines Zeichens Chef der Bahn, vergleicht die Situation mit dem Schiffs-, Flug- oder Busverkehr und kommt zu dem Schluss, dass diese keine Entschädigung dieser Art zahlen müssen. Grube fordert daher von Siim Kallas, den EU-Verkehrsminister, dass eine Richtlinie erlassen wird, welche die Rechte der Fahrgäste detailgenau regelt. Seiner Meinung nach sind die Zahlungen der Bahn, welche schon seit längerer Zeit durchgeführt werden, nichts weiter als Kulanz. Änderungen wird es hier aber nur dann geben, wenn tatsächlich ein Wettbewerbsnachteil vorliegt.

Sind die Anträge auf Entschädigung ein Wettbewerbsnachteil?

Die Bahn redet von einer Millionen Anträge auf Entschädigung bis zum Oktober dieses Jahres. Dabei soll in neun von zehn Fällen eine Entschädigung gezahlt worden sein. Die Höhe einer solchen Entschädigung hängt an der EU-Fahrgastverordnung. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten kann der Fahrgast 25 Prozent des Kaufpreises seines Fahrtickets zurückverlangen. Kommt der Zug zwei oder mehr Stunden zu spät, müssen 50 Prozent erstattet werden. Tatsächlich gibt es solche Regelungen für die Schiffs- und Flugverkehr nicht. Diese Benachteiligung wird trifft die Bahn besonders hart. Denn die Kunden können hier auch eine Entschädigung verlangen, wenn die Bahn selber keine Schuld an der Verspätung trägt.