Vielen Autofahrern sind die Hohen Bußgelder für Verkehrsverstöße ein Dorn im Auge. Dabei dienen diese natürlich nur der Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer. Auch Radfahrer sind bei einem Fehlverhalten nicht vor Strafe gefeit. Allerdings werden diese laut Gesetzt nicht so hoch bestraft wie die Autofahrer. Die Polizei konnte in der letzten Zeit jedoch eine erhöhte Auffälligkeit von Radfahrern im Straßenverkehr feststellen. Diese steigende Anzahl der Delikte veranlasst die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Handeln. Radfahrer sollen in Zukunft stärker bestraft werden, wenn diese sich Ordnungswidrig verhalten. Weiterhin wird eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für Fahrräder debattiert.
Der Vorsitzende Bernhard Witthaut verkündete gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass er davon überzeugt sei, dass es leider nur über das Portemonnaie geht. Weiterhin wird über eine Änderung der Vorschriften nachgedacht:
„Es müsste geprüft werden, ob der Bußgeldkatalog für Radfahrer nicht an den für Autofahrer angepasst werden könnte, etwa wenn man beim Radfahren das Handy benutzt.“
Es ist jedoch nicht so einfach das Fehlverhalten von Radfahrern festzustellen. Immerhin sind die Räder nicht durch ein Nummernschild gekennzeichnet – noch nicht. Auch diese Maßnahme wird erwogen, um die Vorschriften besser umsetzen zu können. Gerade im Hinblick auf die E-Bikes sei diese Maßnahme eine Überlegung wert, wie auch Witthaut darstellt:
„Mit denen kann man dann 40, 50 km/h fahren, gerade in der Stadt ist man damit ja oft schneller als mit dem Auto.“
Da die Radfahrer in letzter Zeit sehr auffällig geworden sind, sieht die GdP Bedarf zum Handeln. Eine Herausforderung stellen die angedachten Kontrollen jedoch dar. Denn das notwendige Personal ist nicht verfügbar. Dennoch sollen die rüden Radfahrer zur Raison gebracht werden. Vom jüngsten Kind bis zum Rentner sieht man diese über rote Ampeln fahren. Damit gefährden sie nicht nur ihr eigene Gesundheit.
Weiterhin wird bei der Überarbeitung der Regeln auch über eine Verschärfung der Promillegrenze bei Radfahrern nachgedacht. Diese soll weiter an die der Autofahrer angepasst werden. Derzeit dürfen Radler noch bis 1,6 Promille haben.
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