Seit mittlerweile sieben Jahren müssen Autofahrer hierzulande bei stockendem Verkehr oder Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Rettungsgasse bilden. Eine Missachtung dieser Pflicht kann mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro geahndet werden. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss sogar mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro rechnen. Doch wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?
Deutschland
In Deutschland gilt: Die Rettungsgasse muss außerorts nicht erst bei Stau gebildet werden, sondern bereits, wenn der Verkehr anfängt zu stocken. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Befolgt man diese Regel nicht, drohen hohe Strafen.
Österreich
Österreich hat ähnliche Vorschriften wie Deutschland. Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei oder mehr Fahrspuren muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden1.
Schweiz
Auch in der Schweiz ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 96 Euro2.
Luxemburg
In Luxemburg muss eine Rettungsgasse unmittelbar nach den ersten Anzeichen von stockendem Verkehr gebildet werden. Auf zweispurigen Autobahnen bedeutet das, dass Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts fahren müssen. Auf Autobahnen mit mehr Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links fahren, alle anderen nach rechts. Besonderheit: Autofahrer dürfen auch auf den Pannenstreifen ausweichen. Bei Nichteinhaltung werden 145 Euro auf der Autobahn und 74 Euro außerhalb der Autobahn fällig.
Weitere europäische Länder
Belgien: In Belgien muss nur bei Stau eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei einem Verstoß zahlt man 174 Euro1.
Frankreich: Eine Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht in Frankreich nicht, allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Kann ein Einsatzfahrzeug nicht durchfahren, sind 135 Euro fällig1.
Italien: In Italien gibt es keine speziellen Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse1.
Kroatien: Ab zwei Fahrspuren müssen Einsatzfahrzeuge bei Stau durch die Rettungsgasse fahren können. Ein Verstoß kostet circa 65 Euro1.
Niederlande: In den Niederlanden gibt es keine Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse1.
Tschechien: Ähnlich wie in Deutschland und Österreich muss auf mehrspurigen Autobahnen bzw. Schnellstraßen eine Rettungsgasse zwischen beiden Fahrbahnen gebildet werden3.
Ungarn: In Ungarn gibt es keine speziellen Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse.
Rettungsgasse: Regeln und Hinweise für Autofahrer
Die Bildung von Rettungsgassen ist in vielen europäischen Ländern Pflicht. Es ist wichtig, sich mit den jeweiligen Vorschriften vertraut zu machen, um im Ernstfall richtig zu handeln und die Sicherheit von Rettungskräften und Unfallopfern zu gewährleisten. Denken Sie daran: Eine gut gebildete Rettungsgasse kann Leben retten!
Rettungsgassen sind entscheidend, um den reibungslosen Durchgang von Rettungsfahrzeugen bei Verkehrsunfällen zu ermöglichen. Hier sind einige wichtige Punkte zur Bildung von Rettungsgassen:
Wie bildet man eine Rettungsgasse?
Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen müssen Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden, sobald sie den Einsatz von Blaulicht und Martinshorn wahrnehmen.
Die Rettungsgasse sollte zwischen dem äußersten linken und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.
Bei dreispurigen Straßen sollte die Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen entstehen.
Auf zweispurigen Straßen sollten Fahrzeuge auf den Seitenstreifen ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden.
Das richtige Verhalten in der Rettungsgasse:
Fahrzeuge in der linken Spur sollten nach links ausweichen, während die in der rechten Spur nach rechts ausweichen.
Halten Sie genügend Abstand zum Vorderfahrzeug, um Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen.
Vermeiden Sie es, die Rettungsgasse zu blockieren oder zu schließen.
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