Für die Bildung von Fahrgemeinschaften ist die Kilometerpauschale ein enormer Vorteil. Denn die gesamte Strecke kann voll abgesetzt werden, egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist und unabhängig von der Anzahl der Personen im Auto.
Fahrer und Mitfahrer können die Entfernungspauschale (30 Cent je Kilometer der einfachen Strecke) bei der Steuer geltend machen. Für Mitfahrer ist die anzusetzende Pauschale zunächst auf 4.500 Euro begrenzt, darf in Ausnahmefällen aber auch höher liegen. Wechseln sich die Fahrer ab, werden die Fahrertage zu den Mitfahrertagen addiert, auch wenn damit der Höchstbetrag von 4.500 Euro überschritten wird. Quelle: biallo.de
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