Carsharing ist im Kommen. Es ist günstig, umweltschonend und praktisch. Die Kosten können jedoch in die Höhe schnellen, wenn der Fahrer sich gesetzwidrig verhält oder an einem Unfall die Schuld trägt. Für Nutzer des inzwischen reichhaltig vorhandenen Carsharing-Angebotes ist es daher ratsam, sich vorher ausführlich über die Bestimmungen der Carsharing-Anbieter zur informieren. Unliebsame Überraschungen können so vermieden werden.

Kostenfalle 1 – Selbstbeteiligung beim Unfall

Die Selbstbeteiligung bei einer Versicherung beschreibt, wie viel der Kunde selber bezahlen muss, bevor die Versicherung den restlichen Betrag übernimmt. Die Carsharing-Anbieter offerieren meist selber solche Versicherungen. Diese sind aber nicht selten mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 1.500 Euro dabei. Hier gilt es für den Nutzer Angebote zu vergleichen und auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten.

Gesonderte Versicherungen können unabhängig vom Anbieter abgeschlossen werden. Dadurch wird der Betrag der Selbstbeteiligung auf ein Mindestmaß reduziert. Ganz ohne eigene Kosten wird ein Unfall nicht vonstatten gehen. Aber dies ist beim privaten PKW nicht anders.

Kostenfalle 2 – Abschleppgebühren beim Carsharing-Auto

Es ist vom eigenen Auto hinlänglich bekannt. Wer seinen PKW im Parkverbot abstellt, der muss mit einem „Knöllchen“ rechnen. Dieses muss natürlich auch überwiesen werden. Im schlimmsten Fall wird der Wagen sogar abgeschleppt, was wiederum zusätzliche Kosten für den Autofahrer bedeutet. Diese Gesetzesübertretungen müssen natürlich auch für das Carsharing-Fahrzeug vom Fahrer bezahlt werden.

Soweit alles normal. Aber die Anbieter verlangen schließlich noch eine Bearbeitungsgebühr zur Ermittlung des Fahrers. Diese ist je nach Anbieter unterschiedlich hoch. Als Beispiel dient hier Car2Go, die für einen Strafzettel und die damit verbundene Weitergabe der Personalien 10 Euro verlangen. Wurde der Wagen abgeschleppt, so entstehen hier zusätzliche Kosten von 50 Euro. Diese erhöhen sich um weitere 50 Euro, wenn der PKW vom Anbieter selber wieder umgeparkt werden muss.

Andere Anbieter sind hier häufig günstiger, verlangen aber auch ihre Gebühren.